Wie bindend ist der Fertigstellungstermin im Bauvertrag?
Seit Anfang 2018 bestimmt das Bauvertragsrecht: Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks muss in Bauverträgen verbindlich fixiert sein.
So viel konkreter Termin reduziert spürbar die wirtschaftlichen Risiken für den Bauherren. Er kann die Finanzierung des Projekts ohne Bereitstellungszinsen, die Kündigung seiner alten Wohnung oder seinen Umzugstermin verlässlich planen.
Kommt es dennoch zur Verzögerung, ist der Bauunternehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Den muss der Bauherr allerdings nachweisen, was schnell zu zeit- und kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen führt.
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